Neben den von der Wirtschaftskammer Österreich veröffentlichten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ergänzend folgende Artikel.
1.1 Unter Auftragnehmer (in Folge AN genannt) ist in diesen Bedingungen die Firma Clickservice GmbH mit satzungsgemäßem Sitz in 1220 Wien zu verstehen, welche den Auftrag zur Erbringung von Leistungen angenommen hat.
1.2 Unter Auftraggeber (in Folge AG genannt) ist in diesen Bedingungen die natürliche oder juristische Person zu verstehen, welche dem AN den Auftrag zur Erbringung von Leistungen erteilt.
1.3 Unter Auftrag ist in diesen Allgemeinen Bedingungen das Ersuchen des AGs an den AN zu verstehen, gegen Bezahlung Leistungen zu erbringen.
2.1 Diese Allgemeinen Bedingungen gelten für alle Angebote, Offerte, Verträge und Lieferungen des ANs. Der AN lehnt andere allgemeine Bedingungen ab. Durch die Erteilung eines Auftrags an den AN, nimmt der AG diese Allgemeinen Bedingungen an.
2.2 Eine Abweichung oder Nichtberücksichtigung dieser Bedingungen ist für den AN nur dann bindend, wenn er dies schriftlich bestätigt hat.
2.3 Im Falle des Zusammentreffens von seitens des AGs angewendeten allgemeinen Einkaufs-bedingungen und den vorliegenden Allgemeinen Bedingungen, überwiegen Letztere.
3.1 Sämtliche Angebote und/oder Offerten (auch „Kostenvoranschläge“ genannt) seitens des ANs sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben oder vereinbart.
4.1 Ein Auftragsvertrag kommt zustande, indem der AG den Auftrag schriftlich bestätigt hat.
4.2 Wenn ein Vertrag vom AN mittels schriftlicher Auftragsbestätigung bestätigt wird, gilt dieser als gemäß Auftragsbestätigung zustande gekommen, sofern der AG nicht innerhalb von 3 Werktagen nach dem Versand einer derartigen Auftragsbestätigung schriftlich Widerspruch eingelegt hat.
4.3 Der AG ist durch die und von der Erteilung des Auftrags an, gebunden. Der AN ist durch die und von der Annahme des Auftrags an, gebunden.
4.4 Der AN ist zu keiner anderen Leistung verpflichtet als zu dem, was durch den Auftragsvertrag vereinbart, oder in der Auftragsbestätigung festgelegt wurde. Der AN kann frei entscheiden, welches Material er wählt und/oder ob Leistungen an Dritte vergeben werden, sofern nicht schriftlich ausdrücklich anders vereinbart.
4.5 Wenn Aufträge des AGs auf dessen Ersuchen eilig und mit Vorrang abgewickelt werden sollen, geht das Risiko der damit zusammenhängenden Kosten, darunter die Kosten für Verbesserungen, vollumfänglich auf Rechnung des AGs. Der AN hat sich jedoch den Auftrag der eiligen Abwicklung schriftlich bestätigen zu lassen.
4.6 Änderungen am Auftrag nach dessen Erteilung an den AN, müssen vom AG, dem AN rechtzeitig und schriftlich mitgeteilt werden. Im Falle der mündlichen Angabe der Änderungen, geht das Risiko vollumfänglich auf Rechnung des AGs.
4.7 Die Änderungen an dem Auftrag treten durch und ab deren Annahme durch den AN in Kraft. Der AN kann die Akzeptanz von Auftrags¬änderungen von der vom AG zu leistenden Zahlung von vom AN bereits ausgeführten oder eingeplanten Arbeiten bzw. von einer durch die Auftragsänderung entstehenden Gewinnschmälerung abhängig machen.
4.8 Die eventuellen Mehr- oder Minderkosten infolge von Änderungen an dem Auftrag, gehen grundsätzlich zu Lasten des AGs, bzw. kommen diesem zugute.
4.9 Abweichungen, die nach Billigkeit gar keinen, oder nur einen nebensächlichen Einfluss auf den Gebrauchswert des Produkts des ANs haben, gelten immer als geringfügig.
4.10 Vertragslaufzeit: Sämtliche Verträge in Bezug auf die Erstellung einer Webseite, werden für die Dauer von 36 Monaten abgeschlossen. Eine abweichende Vertragslaufzeit ist nur möglich, wenn sämtliche mit der Erstellung in Verbindung stehenden Forderungen des AN im Voraus beglichen werden.
5.1. Der AN fertigt von den Kontakten mit dem AG eine Layoutbestätigung an. Der AN übersendet die Layoutbestätigung dem AG. Der AG bestätigt die Korrektheit der Inhalte der Layoutbestätigung und sendet jene unterschrieben an den AN zurück.
5.3 Wenn der AG auf eine Layoutbestätigung nicht innerhalb von 4 Werktagen nach dessen Eingang reagiert hat, gilt der Inhalt der Layoutbestätigung als korrekt und vollständig und der Auftrag zur Umsetzung der Inhalte der Layoutbestätigung ist erteilt.
6.1 Dem Preisangebot liegen die vom AG gemachten Angaben zugrunde.
6.2 Preisangebote werden in Euro angegeben und verstehen sich exklusive Umsatzsteuer und eventueller Versand-, Kurier-, Transport- und Portokosten, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
6.3 Zum Ausgleich von gestiegenen Personal-, Energie- und sonstigen Kosten hat Clickservice GmbH das Recht, Preise und Vergütungen für die vertragsgegenständlichen Leistungen zu ändern. Eine solche Preisänderung ist jedoch nur einmal jährlich zulässig. Clickservice wird Ihnen die Änderung rechtzeitig vor ihrem Wirksamwerden schriftlich ankündigen. Für den Fall, dass Sie die Preiserhöhung nicht akzeptiert, sind Sie berechtigt, den Vertrag im Ganzen mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats zu kündigen, soweit die Preiserhöhung mehr als 10 % des bisherigen Preises ausmacht. Im Fall der Kündigung gelten die bis zum Wirksamwerden der Kündigung nicht erhöhten Preise. Sollten Sie einer Preiserhöhung nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach der Aussendung widersprechen, so werten wir dies als eine Zustimmung Ihrerseits.
7.1 Die Bezahlung erfolgt mittels Einziehungsauftrag, welcher vom AG an den AN schriftlich erteilt wurde.
7.2 Die Verrechnung erfolgt im Voraus durch Einzugsauftrag zum Ersten jedes Monats für den laufenden Monat. Die Rechnung wird dem AG in elektronischer Form per E-Mail übermittelt.
7.3 Sämtliche gerichtlichen wie auch außergerichtlichen Kosten in Bezug auf die Beitreibung der seitens des AGs fälligen und nicht fristgemäß bezahlten Beträge, sind vom AG zu tragen. Die außergerichtlichen Inkassogebühren werden mit minimal 15 % des jeweiligen Betrages angesetzt und betragen mindestens € 75,- pro Forderung.
7.4 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurück zu halten.
8.1 Die Stornierung einer vom AN angenommenen Order/eines Auftrags durch den AG ist nur wirksam, wenn diese mittels direkt an den AN gerichtetem Einschreiben erfolgt und die Stornierung anschließend vom AN angenommen wird.
8.2 Wenn eine Stornierung vom AN angenommen wird, ist der AG verpflichtet, dem AN in jedem Fall sämtliche, im Rahmen der Ausführung des Vertrages bereits angefallenen Kosten und/oder den durch die Stornierung erlittenen und noch zu erleidenden Schaden, sowie den hierdurch verursachten Gewinnausfall zu ersetzen, dies ungeachtet der sonstigen Rechte des ANs.
8.3 Wenn der AG eine beliebige Verpflichtung, die sich für ihn aus dem Vertrag oder diesen Allgemeinen Bedingungen und/oder irgendeinem anderen mit dem AN geschlossenen Vertrag ergeben sollte, nicht, nicht ordentlich oder nicht fristgemäß erfüllt, oder wenn der AG für insolvent erklärt wird oder Zahlungsaufschub beantragt oder in die gesetzliche Schuldsanierungsregelung eintritt oder sein Unternehmen stillgelegt oder liquidiert wird, gilt er als säumig und hat der AN das Recht, ohne Inverzugsetzung und ohne richterliches Einschreiten nach eigenem Ermessen die Ausführung des Vertrages aufzuschieben, einzustellen oder den Vertrag als vollständig oder teilweise aufgelöst zu betrachten, ohne zu irgendeinem Schadenersatz oder einer Garantie verpflichtet zu sein, jedoch unbeschadet der ihm ansonsten zustehenden Rechte. Als Inverzugsetzung kann jedes schriftliche Dokument – Rechnungen und Rechnungsübersichten inbegriffen – betrachtet werden, das der AN an den AG gerichtet hat und aus dem die Nichtleistung oder nicht ordnungsgemäße oder nicht fristgemäße Erfüllung der sich auf dem Auftragsvertrag ergebenden Verpflichtungen seitens des AGs hervorgeht.
8.4 Aussetzung, Einstellung und/oder Auflösung berühren nicht die Zahlungsverpflichtung des AGs in Bezug auf die bereits vom AN erbrachten Leistungen. Darüber hinaus ist der AN sodann berechtigt, vom AG die Vergütung des Schadens, der Kosten und Zinsen zu verlangen, die durch eine dem AG anzulastende mangelhafte Leistung und/oder die Auflösung des Vertrages entstehen, eine dem Auftragsnehmer entstandene Gewinneinbuße hier inbegriffen.
8.5. Vorzeitige Beendigung: Der Auftraggeber kann einen auf bestimmte Dauer abgeschlossenen Vertrag, insbesondere in Bezug auf Artikel 4.10, nur dann vorzeitig beenden, wenn sämtliche offene Forderungen des Auftragnehmers für die gesamte vorgesehene Vertragslaufzeit beglichen werden.
9.1 Sämtliche Lieferungen des ANs erfolgen an dem Ort, an dem der AN seinen Sitz hat. Der Transport von Waren erfolgt grundsätzlich auf Kosten und Risiko des AGs.
9.2 Wenn die Lieferung digital erfolgt, gilt, dass der AG die auf diesem Weg gelieferten Dateien „as is“ annimmt. Das Risiko der damit zusammenhängenden Kosten, darunter die Kosten eventueller Wiederherstellung und Verbesserungen, gehen vollumfänglich auf Rechnung des AGs. Der AN haftet nicht für eventuelle Folgeschäden, die sich möglicherweise aus der digitalen Lieferung ergeben.
9.3 Die angegebenen Lieferzeiten sind nur ungefähre Angaben. Sofern nicht schriftlich ausdrücklich anders vereinbart, übernimmt der AN in Bezug auf die vereinbarten Lieferzeiten keinerlei Verpflichtung und räumt eine nicht fristgemäße Lieferung dem AG nicht das Recht auf Schadenersatz, Kündigung oder Auflösung des Vertrages oder Nichterfüllung einer beliebigen Verpflichtung gegenüber dem AN, ein. Änderungen an dem Auftrag können zur Folge haben, dass die vereinbarte Lieferfrist vom AN außerhalb seiner Verantwortung, überschritten wird. Das damit verbundene Risiko geht vollumfänglich auf Rechnung des AGs.
10.1. Unsere übliche Reaktionszeit beträgt 72h. Dies betrifft sämtliche Anliegen unserer Kunden.
10.2. Eine kürzere Reaktionszeit (24h), wie auch die Zurverfügungstellung einer Telefonnummer für dringende Notfälle können zusätzlich beauftragt werden.
10.3. Wir bemühen uns stehts in dringenden Angelegenheiten so schnell wie möglich zu reagieren, ein Anspruch auf bestimmte Reaktionszeiten ist jedoch nur nach Beauftragung einer Premium-Betreuung möglich. Eine Haftung für Schäden wegen verspäteter Reaktion ist ausgeschlossen, wenn keine Premium-Betreuung vereinbart wird.
11.1 Der AN wird den Auftrag nach bestem Wissen und Können ausführen und bei der Erbringung der Leistungen für den AG größtmögliche Sorgfalt in Bezug auf die Belange des AGs walten lassen.
11.2 Unter der Voraussetzung, dass in Bezug auf den Verwendungszweck deutliche Absprachen gemacht wurden, sorgt der AN für die korrekte audio- und/ visuelle Gestaltung.
11.3 Der AN verpflichtet sich zum Stillschweigen in Bezug auf alles, was ihm auf Grund des Auftrags anvertraut wird.
11.4 Außer im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung des ANs, sowie die von ihm eingesetzten Dritten, auf die von ihnen geleistete Arbeit bzw. verrichteten Tätigkeiten, und zwar auf den Betrag, der als Vergütung für die geleistete Arbeit bzw. verrichteten Tätigkeiten vereinbart wurde. Für alle auftretenden gerichtlichen und außergerichtlichen Folgen des für den AG oder von ihm Veröffentlichte, ist dieser selber verantwortlich.
11.5 Der AN haftet nicht für Beschädigungen oder den Verlust oder die Vernichtung von Gegenständen, Materialien, Bild- oder Textdaten in beliebiger Form, die vom AG oder in dessen Auftrag zur Verfügung gestellt wurden, es sei denn, dem AN ist Fahrlässigkeit bzw. Vorsatz vorzuwerfen. Wenn Materialien auf Ersuchen des AGs archiviert werden sollen, ist der AN berechtigt, hierfür eine angemessene Vergütung in Rechnung zu stellen. Der AN übernimmt keine Verantwortung für die Wiederverwendbarkeit zu einem späteren Zeitpunkt.
11.6 Jegliche Haftung des ANs im oben gemeinten Sinne endet nach Beendigung der sich aus dem Auftrag ergebenden Tätigkeiten.
11.7 Das vom AG bereitgestellte (digitale) Material, Fotos, Rohmaterial usw. wird bei dessen Eingang vom AN auf technische Qualität und Verwendbarkeit geprüft. Wenn dieses Material nicht dem geltenden technischen Standard entspricht, hat der AN das Recht, neues Material zu fordern bzw. – in Rücksprache mit dem AG – auf Kosten des AGs neues Material anfertigen zu lassen.
11.8 Die Haftung für Leistungen zugunsten des AGs, welche der AN an Dritte vergeben hat, beschränkt sich auf die effektive Gewährleistung des jeweiligen Dritten gegenüber dem AN. Der AN wird alles tun, beziehungsweise dem AG in dem Maß unterstützen, in dem es von ihm verlangt werden kann, um in auftretenden Fällen den höchstmöglichen Schadenersatz von dem beteiligten Dritten zu erwirken.
11.9 Der AN ist für die Inhalte, die der AG bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist der AN nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Sollten Dritte den Anbieter wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten der Website resultieren, verpflichtet sich der AG, den AN von jeglicher Haftung freizustellen.
11.10 Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber für von ihm nachweislich verschuldete Schäden nur im Falle groben Verschuldens. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückzuführen sind. Im Falle von verschuldeten Personenschäden haftet der Auftragnehmer unbeschränkt.
11.11. Die Haftung für mittelbare Schäden – wie beispielsweise entgangenen Gewinn, Kosten die mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind, Datenverluste oder Ansprüche Dritter – wird ausdrücklich ausgeschlossen.
11.12. Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch spätestens mit Ablauf eines Jahres ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers.
11.13. Gewährleistungsansprüche verjähren in sechs (6) Monaten ab Übergabe.
11.14. Sämtliche Haftung seitens der Clickservice GmbH wie auch Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der AG oder ein vom AG beauftragter Dritter Änderungen auf der Website vornimmt.
11.15. Falls es auf der Website oder dem Webshop zu Störungen kommt, welche nicht durch die Clickserive verursacht worden sind, wird zuerst eine detaillierte Analyse durch die Clickservice GmbH vorgenommen, zu unserem üblichen Stundensatz. Danach erfolgt eine Schätzung der Aufwände für eine Behebung der Störungen und Beauftragung durch den AG.
11.16 Alle Kunden werden nach bestem Wissen und Gewissen ausführlich zum Thema Datenschutz beraten. Wenn der AG gewisse Dienste/Cookies (insbesondere von Anbietern aus Drittländern wie z.B. Google Analytics) im Rahmen der Website oder des Webshops einsetzen möchte und den AN auch damit beauftragt, dann ist im Falle von Strafen durch die Datenschutzbehörde oder sonstigen Strafen/Abmahnungen/Forderungen jegliche Haftung seitens der Clickservice GmbH ausgeschlossen.
12.1 Reklamationen in Bezug auf sichtbare Mängel muss der AG sofort, nachdem der AN die von ihm verrichteten Tätigkeiten dem AG geliefert oder vorgelegt hat, beziehungsweise innerhalb von 8 Tagen nach dem Erscheinen des Werbemediums schriftlich geltend machen.
12.2 Reklamationen in Bezug auf unsichtbare Mängel müssen innerhalb von 8 Tagen, nachdem sie nach Billigkeit hätten entdeckt werden können, geltend gemacht werden.
12.3 Reklamationen in Bezug auf Bankeinzüge müssen innerhalb von 4 Wochen nach Durchführung der Einziehung schriftlich beim AN geltend gemacht werden. Die Zahlungsfrist wird infolge einer derartigen Reklamation nicht ausgesetzt. Nach Ablauf der vorbezeichneten Fristen werden Reklamationen nicht mehr bearbeitet und hat der AG seine diesbezüglichen Rechte verwirkt. Vorbehaltlich des Gegenbeweises sind die Angaben aus den Büchern des ANs entscheidend.
13.1 Für Mängel der Website haftet der AN nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen des Kaufrechts. Die Frist für die Verjährung von Gewährleistungsansprüchen des AGs beträgt ein Jahr.
14.1 Wenn eine Beschwerde in Bezug auf gelieferte Sachen oder Dienstleistungen für begründet erachtet und diesbezüglich die Haftung des ANs festgestellt wird, wird dieser nach eigenem Ermessen entweder eine höchstens auf den Rechnungswert des Gelieferten beschränkte Vergütung zahlen oder das Gelieferte kostenfrei ersetzen, nachdem das ursprünglich Gelieferte wieder in seinem Besitz ist. Der AN ist in keinem Fall zu einem weiteren Schadenersatz verpflichtet.
15.1 Wenn der AN durch höhere Gewalt daran gehindert wird, die vereinbarten Leistungen vollständig oder teilweise zu erbringen, hat er das Recht, ohne richterliches Einschreiten die Ausführung des Vertrages auszusetzen oder den Vertrag vollständig oder teilweise als aufgelöst zu betrachten, dies in seinem eigenen Ermessen und ohne zu irgendeinem Schadenersatz oder einer Gewährleistung verpflichtet zu sein.
15.2 Unter höherer Gewalt wird in diesem Vertrag jeder Umstand verstanden, infolge dessen der AG die Einhaltung des Vertrages nicht mehr verlangen kann, darunter Krieg, Kriegsgefahr, Bürgerkrieg, Aufruhr, Arbeitsniederlegung, Ausschließung von Arbeitnehmern, Blockaden, Epidemien, Abwertung, Überschwemmung, Stürme, Transportschwierigkeiten, Brand, Maschinenschaden, Internet- und Stromausfall, plötzliche Erhöhung von Zöllen und Verbrauchsteuern und/oder Steuern, die Nichterlangung von erforderlichen Genehmigungen und andere behördliche Maßnahmen, andere Störungen in der Betriebsausübung des ANs oder der von ihm an der Ausführung des Auftrags beteiligten Dritten und wie auch immer verursachte Verzögerungen in der Lieferung von durch den AN rechtzeitig bestellten Materialien, Grund- und/oder Hilfsstoffen und/oder Ersatzteilen.
16.1 Durch die Erteilung eines Auftrags zur Veröffentlichung oder Vervielfältigung von urheberrechtlich, oder durch eine beliebige andere gesetzliche Regelung im Bereich der geistigen Eigentumsrechte geschützten Objekten (wie beispielsweise Text-, Ton, oder Bildmaterialen) die vom AG selbst oder in dessen Auftrag zur Verfügung gestellt wurden, erklärt der AG, dass gegen keine gesetzlichen Vorschriften und Schutzrechte Dritter verstoßen wird und schützt er den AN vor diesbezüglichen Ansprüchen Dritter bzw. den direkten und indirekten Folgen finanzieller und anderer Art, die sich aus der Veröffentlichung oder Vervielfältigung ergeben.
16.2 Der AN ist nicht verpflichtet, das infolge des Obenstehenden ihm gehörige Eigentum zugunsten für den AG zu verwahren, sofern nicht im Auftragsvertrag schriftlich anders vereinbart. Im zuletzt genannten (Ausnahme-)Fall erfolgt die Verwahrung auf Kosten des AGs, ohne dass dies impliziert, dass der AN eine Gewähr dafür bietet, dass das Verwahrte wiederverwendet werden kann.
16.3 Der AN hat das Recht, das auftragsgemäß Angefertigte zu signieren und seine Arbeiten für sein eigenes Verkaufsförderungs- oder Werbematerial zu verwenden.
16.4 Für Entwürfe, Zeichnungen, Illustrationen oder Muster, denen vom AN vorläufig oder definitiv Gestalt gegeben wurde, findet das Österreichische Bundesgesetz über das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Kunst und über verwandte Schutzrechte seine Anwendung.
16.5 Alle vom AN erstellten Positionen (Gestaltung & Design der Website, Funktionen der Website) bleiben während und auch nach der vereinbarten Vertragszeit geistiges Eigentum des ANs.
16.6 Übertragung der Nutzungsrechte für Websites: Eine Übertragung der Nutzungsrechte auf den Auftraggeber kann nach Ende der vertraglichen Laufzeit, wenn keine offenen Forderungen bestehen, gegen eine Einmalzahlung von € 500,– + USt erfolgen. Von Clickservice wird ein Angebot mit Haftungsfreistellung ab der Übernahme erstellt, dieses Angebot muss firmenmässig unterfertigt werden.
16.7 Übertragung der Nutzungsrechte für alle anderen Entwicklungen (Portale / Webshops) ist nur möglich, wenn ein Angebot seitens Clickservice erstellt wird und diese Vereinbarung beidseitig firmenmässig unterfertigt wurde.
17.1 In allen Fällen, in denen der Auftragsvertrag zwischen dem AN und dem AG infolge einer beliebigen Bestimmung dieser Bedingungen oder durch richterliches Einschreiten endet, unterliegt das Rechtsverhältnis zwischen den Parteien diesen Bedingungen.
Die vom Konto des AG abzubuchenden Beträge unterliegen keiner betragsmäßigen Beschränkung. Ein Widerruf der Belastung ist ausgeschlossen, wenn der genaue Betrag der Lastschrift vom AG autorisiert wurde oder dem AG mindestens vier Wochen vor Durchführung die Information über die Lastschrift mitgeteilt oder zugänglich gemacht wurde.
19.1 Der AN räumt dem AG das ausschließliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die Website zu nutzen. Die Einräumung der Nutzungsrechte wird erst wirksam, wenn der AG die vereinbarte Auftragssumme entrichtet hat.
19.2 An geeigneten Stellen werden in die Website Hinweise auf die Urheberstellung des AN aufgenommen. Der AG ist nicht berechtigt, diese Hinweise ohne Zustimmung des AN zu entfernen.
19.3 Das Nutzungsrecht gilt nur für die Nutzung der Website insgesamt bzw. von Bestandteilen der Website im Internet. Der AG ist nicht berechtigt, einzelne Gestaltungselemente der Website oder die vollständige Website in anderer Form – insbesondere in gedruckter Form – zu nutzen.
20.1 Keine der Parteien hat das Recht, die sich aus den unter diesen Bedingungen geschlossenen Verträgen ergebenden Rechte und Pflichten vollständig oder teilweise Dritten zu übertragen, es sei denn, die Gegenpartei hat vorab schriftlich ihr diesbezügliches Einverständnis erklärt.
20.2 In einer Situation, da das Unternehmen ((eine) relevante Aktivität(en) des Unternehmens) des AGs aus beliebigen Gründen, auf beliebige Art und in beliebiger Form mit einem anderen Unternehmen zusammengefügt, beziehungsweise fortgesetzt wird, entsteht in Bezug auf die Erfüllung der in Absatz 1 dieses Artikels gemeinten Verpflichtungen des AGs eine solidarische Haftung für das ursprüngliche und das nachfolgende Unternehmen.
21.1 Sämtliche Streitigkeiten, die sich aus Verträgen ergeben, auf die diese Allgemeinen Bedingungen Anwendung finden, unterliegen unter Vorbehalt zwingenden Rechts der Gerichtsbarkeit des sachlich zuständigen Zivilrichters in Eisenstadt, dies unbeschadet der Zuständigkeit des Richters in Bezug auf eine einstweilige Verfügung und Pfändungs- oder Vollstreckungsmaßnahmen.
21.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
22.1 Nach Abschluss des Vertrages zwischen dem AN und dem AG hat der AN das Recht, auf bescheidene und passende Weise den Firmennamen des AGs in seiner Referenzliste zu vermerken. Der AN hat das Recht, eine kurze Beschreibung des jeweiligen Auftrags und ein Exemplar des Produkts zu Akquisitionszwecken zur Werbung neuer Kunden zu verwenden.
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